Wo decken sich die Interessens von Rennradfahrenden und Alltagsradfahrenden aus verkehrspolitischer Sicht? Ines Ingerle hat es zusammengefasst.

Egal, ob auf Carbonrenner oder Hollandrad, ob auf der Freilandstraße oder dem innerstädtischen Radweg: bestimmte verkehrspolitische Anliegen sind allen radfahrenden Menschen wichtig. Wir haben die acht wichtigsten aufgelistet.

1. Seitenabstand

Mangelnde Seitenabstände überholender Kraftfahrzeuge stellen für Radfahrende eine signifikante Gefahr dar. Kfz-Lenkende sollten beim Überholen von Radfahrenden mindestens 1,5 Meter Seitenabstand einhalten oder – wenn dies nicht möglich ist – das Überholen unterlassen. Ein ausreichender Seitenabstand ist auch beim Vorbeifahren an anderen Menschen und Fahrzeugen wichtig. Radfahrenden sei empfohlen, mindestens 1,2 Meter Seitenabstand zu abgestellten Fahrzeugen zu halten. Kleine Erinnerung für Autoinsassen: Das Öffnen von Autotüren ist verboten, wenn dadurch andere behindert oder gefährdet werden.

Ines Ingerle

2. Sichere Geschwindigkeiten

Über ein Drittel aller Verkehrsunfälle wird durch zu hohe Geschwindigkeit verursacht – es die Todesursache Nummer eins auf Österreichs Straßen. Bei einem Zusammenstoß mit fünfzig Stundenkilometern ist die durchschnittliche Sterbewahrscheinlichkeit fünf Mal höher als bei Tempo-30. Daher sollte die Regelgeschwindigkeit in der Stadt Tempo-30 betragen, auf Freilandstraßen maximal Tempo-80.

3. Bessere Gesetze

Damit radfahrende Menschen sicher, entspannt und schnell vorankommen, braucht es fahrradfreundliche Regeln für den Straßenverkehr. Die erst kürzlich in Kraft getretene 30. StVO Novelle fiel nur teilweise zu Gunsten von Radfahrenden aus. Immer noch fehlen beispielsweise der verpflichtende Seitenabstand für Kfz beim Überholen von Radfahrenden, die gänzliche Abschaffung des Sondernachrangs beim Verlassen von Radwegen, die breitenwirksame Erlaubnis zum Nebeneinander Radfahren im Ortsgebiet oder das international bewährte Rechts bei Rot für den Radverkehr.

4. Planung, die sichtbar macht

Von Kfz-Lenkenden übersehen zu werden, ist eine Haupt-Gefahrenquelle für Radfahrende – egal ob auf dem Rennrad oder dem Citybike. Die wichtigen Sichtfelder auf Straßen und an Kreuzungen sollten deshalb von Hindernissen freigehalten werden. An Straßen mit viel Autoverkehr sind geschützte Radspuren und Radwege notwendig, die auch durch Kreuzungen sicher geführt werden. Im verkehrsberuhigten Bereich sind Fahrradstraßen oft das beste Mittel zur Radverkehrsförderung.

5. Investitionen in den Radverkehr

Um gute und sichere Radinfrastruktur in Österreich zu errichten und mit entsprechenden Services auszustatten braucht es eine Erhöhung des Radverkehrsbudgets auf mindestens 30 € pro Einwohner und Jahr.

6. Oberflächen und Breiten von Radverkehrsanlagen

Für gute Bewegungsfreiheit und Sicherheit sollen Radstreifen neben abgestellten Fahrzeugen sowie Radwege auf Hauptradrouten pro Richtung zwei Meter breit sein. Ebenso braucht es auf Hauptradrouten qualitative und durchgängig gatschfreie Oberflächen. Querliegende Randsteine und Kanten sind zu vermeiden.

7. Wahlfreiheit bei Radwegen, Radstreifen und Co.

Radfahrende auf Trainingsfahrt sind bekanntlich von der geltenden Radwegebenützungspflicht ausgenommen. In der Praxis ergeben sich immer wieder Diskussionen mit Amtsträgern, ob es sich bei der gegenständlichen Fahrt um eine Trainingsfahrt handle oder nicht. Eine generelle Aufhebung der allgemeinen Radwegebenützungspflicht würde viele Gefahrensituationen entschärfen und Lenkende eines Autos oder Lkw eher an radfahrende Verkehrsteilnehmende gewöhnen.

8. Informationen über die Rechtslage

Nicht alle Bestimmungen der StVO sind unter Kfz-Lenkenden bekannt. So ist es bei Trainingsfahrten Radfahrenden gestattet, nebeneinander unterwegs zu ein. Auch sind sie von der allgemeinen Radwegebenutzungspflicht ausgenommen. Allein – diese Informationen haben sich offenbar bei vielen Autolenkenden nicht herumgesprochen. Besonders Menschen auf dem Rennrad kämpfen häufig mit Konflikten, die aus Unwissen entstehen. Zu knappes Überholen, Ausbremsen, an den Rand drängen und ähnliche „erzieherische“ Maßnahmen sind die Folge. Es wäre daher dringend geboten, Autolenkende über die aktuelle Rechtslage in Kenntnis zu setzen.